News

Internationale Sanktion

Änderung der Anhänge 1 und 2 der Verordnung vom 19. Januar 2005 über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 13. August 2012 die Anhänge 1 und 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia geändert. 19 natürliche Personen wurden gestrichen und unterliegen neu keinen Finanzsanktionen mehr. Die Änderung tritt am 15. August 2012 in Kraft.

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.
Backgroundimage