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2012

Anhörung zur Anpassung des FINMA-Rundschreiben "Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung"

Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Anpassung des FINMA-Rundschreibens 11/2 "Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung". Das seit 1. Juli 2011 in Kraft befindliche Rundschreiben stützt sich bei den Anforderungen an die Kapitalqualität des Eigenmittelpuffers auf die Bestimmungen der geltenden Eigenmittelverordnung (ERV). Die ERV definiert die Kapitalqualität bis anhin gemäss Basel II. Da die ERV gegenwärtig totalrevidiert und an die im Reformpaket Basel III überarbeitete Definition des Eigenmittelbegriffs angepasst wird, sind diesbezüglich auch Änderungen im Rundschreiben erforderlich. Eingaben zur vorgeschlagenen Anpassung des Rundschreibens sind bis zum 30. April 2012 möglich.
Kernpunkte

FINMA-Rundschreiben 11/2: Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung – Anpassung der Kapitalqualitäten

Zuletzt geändert: 30.03.2012 Grösse: 0.25  MB
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Information zur Anhörung

FINMA-Rundschreiben 2011/2 „Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken“

Zuletzt geändert: 13.05.2015 Grösse: 0.07  MB
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