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Medienmitteilung
2009

FINMA schlägt Änderung der Eigenmittelverordnung für Kantonal- und Genossenschaftsbanken vor

Die FINMA eröffnet eine Anhörung zur Änderung der Eigenmittelverordnung. Betroffen sind der Kantonalbankenrabatt (Art. 33 Abs. 3 ERV) sowie die Nachschusspflicht bei Genossenschaftsbanken (Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 2 ERV). Die FINMA schlägt die Abschaffung beider Ausnahmeregelungen vor. Damit werden die Institute angehalten, für eine angemessene, qualitativ verbesserte Kapitaldecke zu sorgen. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung und endet am 31. August 2009.
Die Abschaffung des Kantonalbankenrabattes sowie der Möglichkeit der Genossenschaftsbanken, bei der Berechnung der Eigenmittel die Nachschusspflichten ihrer Genossenschafter anzurechnen, erlaubt eine seit Langem ins Auge gefasste Anpassung der Eigenmittelverordnung. Beide Bestimmungen werden den aufsichtsrechtlichen Zielen nicht mehr gerecht und sollen aus diesem Grunde auch gleichzeitig aufgehoben werden.

Mit dem genannten Vorschlag strebt die FINMA eine qualitative Verbesserung der Eigenmittelbasis der Kantonalbanken und der Genossenschaftsbanken an. Die Institute werden auf diese Art angehalten, selbst für eine angemessene Kapitaldecke zu sorgen, ohne auf die finanzielle Unterstützung Dritter zu setzen. Aus Wettbewerbssicht wird dadurch eine Ungleichbehandlung im Bereich der regulatorischen Eigenmittel beseitigt. Zusätzlich werden die Risikofähigkeit, die Beziehungen zu den Eigentümern sowie die Risikohaftung bei den betroffenen Instituten fortan eindeutig geregelt. Zu unterstreichen ist, dass die Verordnungsänderung die betroffenen Banken in keiner Weise gefährdet, da sie alle gut kapitalisiert sind. Entsprechend sind aufgrund dieser Massnahme auch keinerlei negativen Konsequenzen hinsichtlich der Kreditvergabe zu erwarten. Eine Übergangsfrist von zwei Jahren gibt zudem ausreichend Zeit für allenfalls erforderliche Anpassungen, bevor am 1. Januar 2012 die Ausnahmeregelungen vollständig aufgehoben werden.

Aus Sicht der FINMA stellt diese Änderung der Eigenmittelverordnung einen notwendigen und zeitgemässen Schritt dar, der sowohl im Interesse der betroffenen Institute als auch im Interesse ihrer Gläubiger und des Schweizer Finanzsystems als Ganzes ist. Eingaben sind noch bis am 31. August 2009 möglich.

Kantonalbankenrabatt

Der Kantonalbankenrabatt stellt einen in der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Rabatt von 12.5 % dar, der den Kantonalbanken bisher auf ihr regulatorisches Eigenkapital gewährt wird.

Nachschusspflicht bei Genossenschaftsbanken

Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet grundsätzlich das Genossenschaftsvermögen. Den einzelnen Genossenschaftern können jedoch Deckungspflichten für Bilanzverluste in Form der Nachschusspflicht auferlegt werden. Die Eigenmittelverordnung sieht vor, dass 50 % der Summe der auf einen bestimmten Betrag lautenden Nachschusspflicht pro Kopf als Eigenkapital angerechnet werden können.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
Begleitbrief Änderung der Eigenmittelverordnung

Zuletzt geändert: 20.07.2009 Grösse: 0.05  MB
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Entwurf Änderung Eigenmittelverordnung

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.02  MB
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Erläuterungsbericht Änderung Eigenmittelverordnung

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.2  MB
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