Kundenschutz

Indem die FINMA die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte schützt, schützt sie die Rechte der Gläubigerinnen und Gläubiger, Anlegerinnen und Anleger sowie Versicherten. Es ist ihr gesetzlicher Auftrag dafür zu sorgen, dass sich alle am Finanzmarkt tätigen Anbieter an die gesetzlichen Vorschriften halten und das Finanzsystem stabil bleibt. Der ebenso gesetzlich festgeschriebene Kundenschutz zielt auf die Gesamtheit aller Gläubigerinnen und Gläubiger, Anlegerinnen und Anleger sowie Versicherten ab. Für sie ist wichtig, dass alle beaufsichtigten Finanzinstitute zahlungsfähig bleiben. Dieser Solvenzschutz, also die Zahlungsfähigkeit der Finanzinstitute, gewährleistet den Individualschutz der Kundinnen und Kunden.

Wie Sie sich vor betrügerischen Anbietern schützen können

Kein Finanzgeschäft ist ohne Risiko. Auf dem Finanzmarkt treten immer wieder unerlaubt tätige Anbieter auf, die sich auf Kosten von Anlegerinnen und Anlegern bereichern wollen. Wer sich Zeit nimmt, sich informiert und kritisch ist, kann das Risiko verringern, Opfer von illegalen oder betrügerischen Anbietern zu werden.

Zum Inhalt

Eine professionelle Aufsicht für einen starken Finanzplatz

Die Aufsicht der FINMA dient dem Finanzplatz Schweiz und den Anlegern, Gläubigern und Versicherten. Die Finanzmarktaufsicht hat primär das Ziel, die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu erhalten und das Kollektiv der Kunden vor Insolvenzen zu schützen.

Zum Inhalt

So schützt die FINMA Versicherte in der Krankenzusatzversicherung

Die FINMA ist zuständig für die Aufsicht über die Krankenzusatzversicherung. Sie stellt sicher, dass Versicherer finanziell stabil sind, über ihre Produkte transparent informieren, und dass Prämien begründet sind. Damit schützt sie sowohl die Gesamtheit der Versicherten als auch die Interessen jedes Einzelnen.

Zum Inhalt

Informationen für Privatanlegerinnen und -anleger

Die FINMA veröffentlicht für Privatpersonen verständliche Informationen zu ihrer Tätigkeit als Aufsichtsbehörde und zum Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern. Anleger, Gläubigerinnen und Versicherte finden hier Antworten auf gängige Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzmarkt sowie Tipps zum Anleger-, Gläubiger- und Versichertenschutz.

Zum Inhalt

Sie haben eine Frage zu einer Versicherungsvermittlung

Die FINMA führt ein zentrales Register der ungebundenen Versicherungsvermittler. Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen, die weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, müssen sich in das Register eintragen. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Registrierungspflicht und zur Aufsicht der FINMA über die Versicherungsvermittler.

Zum Inhalt

Backgroundimage