Um ihren gesetzlichen Auftrag, die Finanzmarktkundinnen und -kunden und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte schützen zu können, braucht die FINMA die notwendigen Instrumente und Kompetenzen. Dieser Anspruch deckt sich mit den Forderungen des TBTF-Berichts des Bundesrats, des Schlussberichts der PUK zur CS-Notfusion und dem bundesrätlichen Eckwertpapier zur Revision der Bankengesetzgebung.
Systemrelevante Finanzinstitute können bei einem ungeordneten Ausfall ganze Volkswirtschaften gefährden. Sie gelten deshalb als "too big to fail". Der Schweizer Gesetzgeber hat nach der Finanzkrise von 2008 Regeln zur Stabilisierung, Sanierung oder Liquidation solcher Institute erlassen. Im Nachgang der Übernahmen der CS durch die UBS hat der Bundesrat Handlungsbedarf erkannt und wird die Bankgesetzgebung anpassen.
Verfügt die FINMA über Hinweise auf Verstösse gegen das Aufsichtsrecht, geht sie diesen nach und trifft jene Massnahmen, die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands erforderlich sind. Wo notwendig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch.
Die FINMA schafft mit ihrer Berichterstattung Transparenz über ihre Enforcementtätigkeit. Sie veröffentlicht ausgewählte Verfügungen. Sie publiziert zudem Datenbanken zu anonymisierten Enforcemententscheiden, die mit einer Verfügung abgeschlossen wurden, sowie zu wichtigen Gerichtsbeschlüssen, die ihre Enforcemententscheide betreffen.