Wie können Versicherte sicherstellen, dass ihre Zusatzversicherung ihren persönlichen Bedarf möglichst gut abdeckt? Wer seine Rechte kennt und Vertragsunterlagen prüft, vermeidet unangenehme Überraschungen.
Das passende Produkt wählen
Bevor Sie eine Krankenzusatzversicherung abschliessen, prüfen Sie genau, ob das Angebot Ihren Bedürfnissen entspricht. Wichtig ist, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Zusatzbedingungen (ZB) zu lesen. Versicherer dürfen darin festlegen, dass bestimmte Details – etwa welche Kliniken, Therapeuten oder Behandlungsmethoden abgedeckt sind – in separaten Listen stehen. Diese können vom Versicherer einseitig angepasst werden, solange der Kern des Versicherungsschutzes erhalten bleibt.
Kostenübernahme abklären
Je nach Arzt oder Klinik übernimmt der Versicherer die Kosten unterschiedlich. Gibt es keinen Vertrag mit dem Leistungserbringer, informiert der Versicherer über die Höchstbeträge, die er bezahlt oder lehnt die Übernahme der Kosten ganz ab. Klären Sie vor einer Behandlung, welche Kosten übernommen werden und verlangen Sie eine Kostengutsprache vom Versicherer.
Kündigungstermin beachten
Seit der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes können Versicherte ihren Vertrag nach drei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres schriftlich kündigen, auch wenn ursprünglich eine längere Laufzeit vereinbart war. Anderslautende individuelle Vereinbarungen sind möglich. Das Versicherungsjahr endet in der Privatversicherung nicht notwendigerweise am 31. Dezember. Massgeblich sind Ihre Vertragsunterlagen.
Rechnungen prüfen
Kontrollieren Sie die Rechnungen immer genau. Wurden die abgerechneten Leistungen tatsächlich und vollständig erbracht? Bei Unstimmigkeiten lohnt sich eine Rückfrage, die dann allenfalls zur Korrektur von Fehlern und Vermeidung überhöhten Abrechnungen führen kann.
Versicherung wechseln
Möchten Sie eine Krankenzusatzversicherung bei einem anderen Versicherer abschliessen? Bitte warten Sie bis der gewünschte Versicherung Ihre Krankenzusatzversicherung bestätigt hat. Künden Sie erst dann ihre bestehende Versicherung. Auf diese Weise laufen Sie keine Gefahr, bei einem Wechsel keine Deckung zu haben.
Richtig vorgehen
Wenn es Unklarheiten gibt, ist der erste Ansprechpartner immer Ihre Krankenzusatzversicherung. Führt Ihr Klärungsversuch nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an den die Ombudsstelle wenden. Vermuten Sie einen Missstand, melden Sie den Vorfall der FINMA. Sie prüft solche Hinweise sorgfältig und greift bei Bedarf ein.
Lesen Sie im ersten Teil dieser Serie, wie die FINMA mit ihrer Aufsicht die Versicherten der Zusatzversicherung schützt.