Artikelserie: die FINMA am Werk

So schützt die FINMA Versicherte in der Krankenzusatzversicherung

Die FINMA ist zuständig für die Aufsicht über die Krankenzusatzversicherung. Sie stellt sicher, dass Versicherer finanziell stabil sind, über ihre Produkte transparent informieren, und dass Prämien begründet sind. Damit schützt sie sowohl die Gesamtheit der Versicherten als auch die Interessen jedes Einzelnen.

Die FINMA beaufsichtigt private Versicherungsunternehmen, die Krankenzusatzversicherungen anbieten. Ihr Ziel: sicherstellen, dass die Versicherer finanziell stabil sind. Und die Versicherten vor missbräuchlichem Verhalten zu schützen. Der Markt für Krankenzusatzversicherungen gilt als wenig transparent, weil Leistungen, Prämien und Vertragsbedingungen schwer vergleichbar sind.

Die FINMA und die Krankenzusatzversicherung

Die Rolle der FINMA bei der Überwachung von Krankenzusatzversicherungen

 

FINMA prüft Produkte und Prämien vor Einführung 

Die FINMA prüft neue Versicherungsprodukte und spätere Änderungen. Ein Versicherer darf ein neues Produkt erst dann anbieten, wenn die FINMA den Tarif und die allgemeinen Versicherungsbedingungen genehmigt hat. Die Prämien dürfen nicht überhöht sein und der Versicherer muss jederzeit in der Lage sein, die zugesicherten Leistungen zu bezahlen. 

Schutz vor Ungleichbehandlung und intransparenter Abrechnung

Die FINMA greift ein, wenn Versicherte ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden, insbesondere bei der Prämiengestaltung, Abschlägen und Leistungsabrechnungen. Wenn Versicherte ohne Grund bei vergleichbarem Risiko unterschiedliche Prämien zahlen. Oder wenn ein Versicherter einen Preisnachlass auf Prämienzahlung erhält, ohne dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Denn dies kann dazu führen, dass andere Versicherte mehr bezahlen müssen.  

Auch bei der Abrechnung von Leistungen nimmt die FINMA ihre Aufsichtspflicht ernst. Bei einzelnen Leistungserbringern (z. B. Kliniken oder Ärzten) wurden intransparente oder nicht nachvollziehbar hohe Rechnungen festgestellt. Durch die aufsichtsrechtlichen Vorgaben und Kontrollen der FINMA konnten Versicherer seit 2020 Preise und Prämien für stationäre Spitalaufenthalte senken – ein direkter Vorteil für die Versicherten.

Informationen sind zwingend

Versicherer haben eine Informationspflicht gegenüber ihren Kunden. Sie müssen verständlich über Vertrag, Leistungen, Prämien und Kündigungsfristen informieren.  Die FINMA prüft die Einhaltung dieser Informationspflichten. Wenn ein Zusatzversicherungsprodukt nicht mehr angeboten wird, muss der Wechsel in ein vergleichbares Produkt ermöglicht werden, sofern verfügbar. 

Schutz vor aggressiver Werbung durch Versicherungsvermittler

Dank neuer Regeln aus der Branchenvereinbarung 3.0 dürfen Versicherungsvermittler keine unerwünschten Werbeanrufe mehr tätigen. Vermittlungsprämien (Provisionen) sind gedeckelt, um Fehlanreize zu reduzieren. Die FINMA überwacht die Einhaltung, und schreitet ein, wenn Vermittler oder Versicherer gegen die Vorgaben verstossen oder Versicherte irreführen. Vermuten Sie einen Missstand, melden Sie den Vorfall der FINMA.  Sie prüft solche Hinweise sorgfältig und greift bei Bedarf ein. 

 

 

Haben Sie schon gewusst? 

Die FINMA beaufsichtigt die privaten Versicherungsunternehmen – dazu gehört auch die Krankenzusatzversicherung. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) wird hingegen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) überwacht. 

 


Im zweiten Teil dieser Serie zeigen wir, wie Sie selbst zu einem passenden Versicherungsschutz beitragen können.

Backgroundimage