2024-35

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Partei natürliche Person A
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung Die X AG emittierte Anleihensobligationen im dreistelligen Millionenbereich. Die Zeichnungs- und Liberierungsfristen wurden nicht eingehalten und die Emissionsprospekte enthielte keine konsolidierten Abschlüsse. Somit genügten die Anleihen den Anforderungen der in Art. 5 Abs. 3 Bst. b BankV vorgesehenen Ausnahme nicht und qualifizierten als Publikumseinlagen. Bei den durch die X AG – bzw. namentlich den sie beherrschenden indirekten Hauptaktionär A – begangenen aufsichtsrechtlichen Verstössen handelt es sich um einen Wiederholungsfall. Zudem wurden Mittel in Millionenhöhe aus dem Vermögen der X AG abgezogen und an A bzw. diesem nahestehende Personen und Gesellschaften überwiesen, womit die Interessen der Anleihensgläubiger erheblich gefährdet wurden. Die begangenen Aufsichtsrechtsverletzungen erscheinen – namentlich vor diesem Hintergrund – besonders schwerwiegend.
Massnahmen Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen Z für eine Dauer von 6 Jahren
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
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Entscheiddatum 17.12.2024
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