| Partei | X AG |
|---|---|
| Bereich | Unerlaubt tätige Finanzdienstleister |
| Thema | andere |
| Zusammenfassung | Der Hauptzweck der X AG lag im Erwerb und Halten von Beteiligungen. Die X AG war an mehreren operativen Unternehmen aus dem Industriebereich beteiligt. Die Akquisition der Aktionäre erfolgte hauptsächlich über Werbung und Informationsanlässe für potenzielle Investoren. Gemäss Einschätzung der FINMA betrieb die X AG eine bewilligungspflichtige kollektive Kapitalanlage (SICAF, Art. 13 KAG). Im Rahmen eines Enforcementverfahrens zog die FINMA verschiedene Möglichkeiten in Betracht, um den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. In der Folge beschloss die X AG die freiwillige Liquidation. Unter Einhaltung von Vorgaben berichtete die X AG der FINMA regelmässig über das Liquidationsverfahren bis zu dessen Abschluss. Die FINMA stellte unter diesen Umständen das Verfahren gegen die X AG ein und auferlegte der X AG die Verfahrenskosten. |
| Massnahmen | Verfahrenseinstellung, Kostenauflage (Art. 15 FINMAG) |
| Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Kommunikation | - |
| Entscheiddatum | 20.06.2014 |