Definition einer ausländischen Bank
Als ausländische Bank gilt jedes nach ausländischem Recht organisierte Unternehmen, das entweder im Ausland eine Bewilligung als Bank besitzt, im Firmennamen oder in der Bezeichnung des Geschäftszwecks respektive in den Geschäftsunterlagen den Ausdruck «Bank» oder «Bankier» verwendet oder eine Banktätigkeit im Sinne von Art. 1a BankG ausübt.
Bewilligungsvoraussetzungen
Damit der ausländischen Bank die Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung erteilt werden kann, müssen sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sein oder erfüllt werden können. Die wichtigsten sind:
- Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Inhaberinnen und Inhaber von qualifizierten Beteiligungen an der ausländischen Bank und der Geschäftsführungsorgane der Zweigniederlassung;
- Angemessene Aufsicht, welche die Zweigniederlassung einschliesst;
- Hinreichende Organisation der ausländischen Bank;
- Genügend finanzielle Mittel und qualifiziertes Personal, um in der Schweiz eine Zweigniederlassung zu betreiben;
- Nachweis, dass die Firma der Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen werden kann;
- Keine Einwände der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden gegen die Errichtung einer Zweigniederlassung;
- Verpflichtung der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden, die FINMA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten, welche die Interessen der Gläubiger ernsthaft gefährden könnten;
- Möglichkeit der Amtshilfe durch die zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden;
- Gegenrecht durch den Sitzstaat der ausländischen Bank und sämtlicher qualifiziert Beteiligten;
- Reglement, das den Geschäftskreis genau umschreibt und eine der Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung entsprechende Verwaltungsorganisation vorsieht;
- Allenfalls finanzielle Sicherheiten (Dotationskapital, Garantien, Inlandaktiven etc.) der Zweigniederlassung;
- Bestellung einer anerkannten Prüfgesellschaft für das Bewilligungsverfahren;
- Bestellung einer anerkannten aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft für die laufende Aufsicht;
- Bildet die ausländische Bank Teil einer im Finanzbereich tätigen Gruppe: Angemessene konsolidierte Aufsicht durch eine ausländische Aufsichtsbehörde über die Finanzgruppe.
Dauer des Verfahrens
Das Verfahren für eine Bewilligung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Bank verläuft im stetigen Austausch mit den Gesuchstellern. Die Bearbeitungsdauer ist von der Qualität und Komplexität des Gesuchs sowie der aktuellen Arbeitslast abhängig. Zudem ist die Reaktionszeit der relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen.
Kontakt für Fragen zu den Bewilligungsverfahren
Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereichs Banken (authorization@finma.ch)