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International sanction
2026

Sanktionen: Belarus

Der Bundesrat hat am 18. September 2026 weitere Sanktionsmassnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Er schliesst sich damit den Massnahmen an, welche die Europäische Union (EU) am 23. April 2026 gegenüber Belarus verabschiedet hatte. Die Neuerungen treten am 19. September 2026 in Kraft.

Aufgrund der fortwährenden Unterstützung, die Belarus Russland in seinem Krieg gegen die Ukraine gewährt, hat der Bundesrat am 18. September 2026 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Belarus erlassen. Bereits am 22. Mai 2026 hatte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von zwei Unternehmen durch die Schweiz vorgenommen. Per 19. September 2026 übernimmt der Bundesrat die übrigen Massnahmen, die von der EU am 23. April 2026 erlassen wurden. Die Massnahmen gleichen das Sanktionsregime Belarus weiter an das Sanktionsregime Russland an.


Im Finanzbereich gilt fortan analog zu den Sanktionen gegenüber Russland ein Transaktionsverbot mit bestimmten Kryptowerten und digitalen Zentralbankwährungen, einschliesslich dem digitalen Belarus-Rubel. Weiter verbietet der Bundesrat Transaktionen mit Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und dezentralen Plattformen mit Sitz in Belarus.


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.

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