2025-09

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Party A (natürliche Person)
Area Licence holders
Topic Industry ban/activity ban
Summary

Trotz verschiedener Warnsignale unterliess es die Bank X, ihr Risikomanagement mit Bezug auf von ihr vertriebene Produkte richtig aufzustellen bzw. im Laufe der Zeit anzupassen, wodurch sie sowohl das Organisationserfordernis wie auch ihre Verhaltenspflichten verletzte. Die FINMA kam zum Schluss, dass A die schwere Verletzung des Organisationserfordernisses und der Verhaltenspflichten sowie das mangelhafte Risikomanagement durch die Bank in erheblichem Masse mitverantwortet und damit das Aufsichtsrecht schwer verletzt hat.

Measures

Berufsverbot von zwei Jahren (Art. 33 FINMAG)

Legal force

nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-3594/2025

Communication -
Date of decision 28.03.2025
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