Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.
Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.
Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.
Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.
Der Jahresbericht beleuchtet die Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit 2022. Weiter stellt die FINMA Angaben zu den Enforcementfällen in einer Datenbank sowie Statistiken auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Die FINMA publiziert ausgewählte Verfügungen, um über ihre rechtsdurchsetzende Tätigkeit zu informieren.
Der FINMA-Risikomonitor gibt einen Überblick über die aktuell bedeutendsten Risiken für die Beaufsichtigten und über den Aufsichtsfokus der FINMA.
Korrespondenz mit der FINMA: digitale Anwendungen und Plattformen
Aus den Daten zum Geschäftsgang 2021 aller beaufsichtigten Versicherer erstellte die FINMA einen Branchenüberblick.
Auch unter den Fintech-Dienstleistungen finden sich unseriöse Anbieter.
Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees sind bewilligungspflichtig. Informationen zum Bewilligungsprozess, zu den Übergangsvorschriften und zu weiteren Themen finden sich hier.
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