Der Bundesrat hat am 10. März 2023 die befristete Änderung der Europäischen Union (EU) an ihren Sanktionen gegenüber Syrien übernommen, um die rasche Bereitstellung von humanitärer Hilfe zu erleichtern. Er hat dafür die Verordnung Verordnung vom 8. Juni 20121 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) geändert.
Die Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien sieht bereits zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Zwecke vor. Am 3. März 2023 hat der Bundesrat humanitäre Akteure, die Beiträge des Bundes erhalten, permanent vom Verbot zur - direkten und indirekten - Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen ausgenommen, um die Arbeit der humanitären Akteure in Syrien zu erleichtern.
Die geänderte Verordnung tritt am 10. März 2023 um 18.00 Uhr in Kraft und gilt für eine Dauer von sechs Monaten.