2025-43

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Party A und B (natürliche Personen) sowie X AG in Liquidation
Area Unauthorised financial services providers
Topic Unauthorised securities dealing/securities firm operations, Disgorgement of profits
Summary

Mit Aktienkaufvertrag vom Juli 2020 erwarb A 100 % der Y AG. A und die X AG in Liquidation verkauften zwischen Dezember 2020 und März 2024 teilweise direkt und teilweise unter Beizug von Vermittlern über 19 Mio. Namenaktien der Y AG an Anleger. Sie nahmen zusammen Gelder in Höhe von mindestens CHF 5,3 Mio. entgegen. B war im relevanten Zeitraum einziges Organ und Geschäftsführer der X AG in Liquidation sowie eine Schlüsselfigur im gesamten Vertrieb der Aktien der Y AG. Über die X AG in Liquidation wurde während laufendem Enforcementverfahren der Konkurs eröffnet. Die FINMA stellte fest, dass A, B und die X AG in Liquidation ohne Bewilligung gewerbsmässig den Effektenhandel betrieben und damit Aufsichtsrecht schwer verletzt haben. Die FINMA verfügte und publizierte eine Unterlassungsanweisung betr. A für die Dauer von fünf Jahren, und betr. B für die Dauer von drei Jahren. Zudem verfügte die FINMA die Einziehung des mit der unerlaubten Tätigkeit erzielten Gewinns, bei A im Umfang von rund CHF 3,9 Mio., und bei B im Betrag von rund CHF 252'000.

Measures

Feststellung (Art. 32 Abs. 1 FINMAG), Unterlassungsanweisung gegen A und B und Publikation derselben für die Dauer von fünf Jahren bzw. drei Jahren (Art. 34 FINMAG), Einziehung im Umfang von total rund CHF 4,2 Mio. (Art. 35 FINMAG)

Legal force

nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-6913/2025 und B-5966/2025

Communication -
Date of decision 07.07.2025
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