| Party | A (natürliche Person) |
|---|---|
| Area | Unauthorised financial services providers |
| Topic | Unauthorised acceptance of public deposits |
| Summary | A hat zwischen April 2021 und Oktober 2024 Darlehen von mindestens 65 natürlichen und juristischen Personen in der Gesamthöhe von rund CHF 9 Mio. über verschiedene Bankkonten und in bar entgegengenommen. Dabei waren über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mehr als 20 Darlehen gleichzeitig offen. In den schriftlichen Darlehensverträgen verpflichtete sich A zur Rückzahlung des vollständigen Darlehensbetrags an die Darlehensgeber innerhalb der vereinbarten Darlehensdauer sowie zur Zahlung von Darlehenszinsen. A hat demnach gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen (Art. 1 Abs. 2 BankG), ohne über die dafür erforderliche Bankenbewilligung (Art. 3 BankG) zu verfügen, und damit Aufsichtsrecht schwer verletzt. Schliesslich verletzte A auch seine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäss Art. 29 FINMAG schwer, indem er der FINMA und der Untersuchungsbeauftragten falsche und unvollständige Informationen erteilte sowie für die Untersuchung relevante Informationen nicht zur Verfügung stellte. |
| Measures | Feststellung (Art. 32 Abs. 1 FINMAG); Publikation der Unterlassungsanweisung für die Dauer von vier Jahren (Art. 34 FINMAG) |
| Legal force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Communication | - |
| Date of decision | 14.05.2025 |