2023-19

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Party Stiftung X, natürliche Person A
Area Unauthorised financial services providers
Topic Unauthorised securities dealing operations
Summary Die Stiftung X lancierte ein ICO eines von ihr zuvor ge-schaffenen Token. Gleichzeitig hat auch A privat Token an Investoren ver-kauft. A hat zudem von Investorinnen und Investoren Gelder zur Anlage im Krypto-Bereich, inkl. Rückzahlung mit Rendite, entgegengenommen. Die FINMA stellte fest, dass die Stiftung X und A gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausgeübt haben, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen. So haben die Stiftung X und A bezüglich des Verkaufs der Token gemeinsam als Gruppe eine unerlaubte Tätigkeit als Wertpapierhaus ausgeübt. A hat zudem unerlaubt Publikumseinlagen entgegengenommen. Die Stiftung X hat im Rahmen des ICO unerlaubt Zahlungsmittel herausgeben und war damit unerlaubt als Finanzintermediärin tätig. Neben ihren unerlaubten Tätigkeiten haben die Stiftung X und A während der Untersuchung auch ihre Auskunftspflicht gegenüber der FINMA (Art. 29 FINMAG) wiederholt verletzt. A hat sich schliesslich während der Untersuchung nicht an die Unterlassungsanweisung gehalten, sondern (teilweise verdeckt) seine bisherigen Aktivitäten weitergeführt. Die Stiftung X und A haben damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt.
Measures Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)
Legal force Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Communication Medienmitteilung der FINMA vom 17. Mai 2023
Date of decision 05.05.2023
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