2014-13

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Party DUFI X AG
Area Licence holders
Topic Violation of duties under anti­money laundering law
Summary

Die X AG, eine im Bereich von hochspekulativen Börsentermingeschäften tätige Vermögensverwalterin, verfügte seit dem Jahr 2008 über eine DUFI-Bewilligung. Die X AG besass in der Schweiz keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und lagerte sowohl ihre Handelsaktivitäten als auch wesentliche Teile ihrer Akquisitionsaktivitäten an Drittpersonen im Ausland aus. Die Untersuchungen ergaben, dass die X AG ihren GwG-Sorgfaltspflichten mit Blick auf ihre Betriebsorganisation und die ordnungsgemässe Identifizierung der Vertragsparteien nicht nachgekommen war. Damit hatte die X AG grundlegende Vorschriften des Geldwäschereigesetzes verletzt. Zudem beschäftigte die X AG einen einschlägig vorbestraften Händler, der die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft als faktisches Organ massgeblich beeinflusste. Die X AG und ihre Organe boten vor diesem Hintergrund keine Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung.

Measures

Bewilligungsentzug und Liquidation der X AG (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 20 GwG)

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date of decision 22.08.2014
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