Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Änderung des Anhangs der Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206) publiziert.
Mit Beschluss vom 5. Oktober 2026 hat der UNO-Sicherheitsrat die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das SECO hat deshalb die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Änderung am 7. Oktober 2026 auf seiner Internetseite veröffentlicht.