Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 25. Juni 2018 den Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine geändert. Die Änderung tritt am 26. Juni 2018 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, gemäss den Vorschriften der Verordnung keine neuen Geschäftsbeziehungen zu eröffnen und bestehende Geschäftsbeziehungen dem SECO zu melden.