Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 19. Juni 2018 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden die Einträge zu 4 natürlichen Personen und 3 Unternehmen angepasst.
Die Änderung tritt am 20. Juni 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.