Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 15. Juni 2017 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien ge-ändert. Die Änderung tritt am 16. Juni 2017 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.