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International sanction

Änderung des Anhangs 6 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 26. Januar 2017 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden zwei Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 27. Januar 2017 um 18:00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.

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