Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 26. Januar 2017 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden zwei Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 27. Januar 2017 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des
SECO abrufbar.