Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 31. Oktober 2016 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden zwei Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 1. November 2016 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.