Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 9. Juni 2016 die Anhänge 5 und 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden in Anhang 7 die Einträge zu 18 natürlichen Personen geändert und zwei natürliche Personen aus der Liste entfernt. Anhang 5 wurde neu formatiert, ohne dass dabei inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden. Die Änderung tritt am 10. Juni 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des
SECO abrufbar.