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International sanction

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 16. Juni 2015 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde eine natürliche Person neu in den Anhang aufgenommen. Zusätzlich wurden die Einträge zu zehn natürlichen Personen abgeändert und zwei Personen aus der Liste gelöscht. Die Änderung tritt am 17. Juni 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.


Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
 

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.

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