Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 16. Dezember 2014 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d'Ivoire geändert. Dabei wurde eine natürliche Person von der Liste gelöscht. Die Änderung tritt am 17. Dezember 2014 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Homepage des
SECO abrufbar.