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International sanction

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2014 eine punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Mit der punktuellen Suspendierung passt der Bundesrat das Schweizer Sanktionsregime in diesen Bereichen den Massnahmen der EU an. Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleibt indessen weiterhin in Kraft.

Im Finanzbereich wurden namentlich die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen zeitlich befristet auf den zehnfachen Betrag erhöht. Die Suspendierung dieser Massnahmen tritt am 30. Januar 2014 in Kraft und gilt bis am 14. August 2014.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft abrufbar.

Die aktuellen Massnahmen, welche die Verordnung vorsieht, sind auf der Internetseite des SECO abrufbar.
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