Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 4. November 2013 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Anpassung wurden zahlreiche Einträge aktualisiert. Die Änderung tritt am 6. November 2013 in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.