Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 8. Oktober 2013 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan geändert. Der Eintrag einer natürlichen Person wurde mit zusätzlichen Informationen ergänzt. Die Änderung tritt am 10. Oktober 2013 in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.