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International sanction

Änderung des Anhangs der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 14. Juni 2013 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei wurden eine natürliche Person und zwei Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Anpassung tritt am 18. Juni 2013 in Kraft.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

 

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