Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 17. April 2013 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
geändert. 81 natürliche Personen und acht Unternehmen wurden gelöscht. Die Änderung tritt am 19. April 2013 in Kraft. Die Änderung ist auf der
Internetseite des SECO abrufbar.