Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 28. Februar 2013 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
(SR 946.209.2) geändert. 21 natürliche Personen und ein Unternehmen wurden gelöscht. Die Anpassungen treten am 1. März 2013 in Kraft.
Die Verordnungsänderungen sind auf der
Internetseite des SECO abrufbar.