Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 13. Dezember 2012 den Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Die Einträge von insgesamt 198 Individuen und zwei Firmen werden mit zusätzlichen Informationen ergänzt. Die Anpassung tritt am 14. Dezember 2012 in Kraft.
Die Verordnungsänderung ist auf der
Internetseite des SECO abrufbar.