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International sanction

Verordnung vom 1. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau (SR 946.231.138.3)

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2012 die Änderung der Sanktionen gegenüber der Putschregierung von Guinea-Bissau beschlossen. Die Verordnung sieht namentlich Finanzsanktionen gegen natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen gemäss ihrem Anhang vor. In Anhang 2 der Verordnung wurden 15 Einträge hinzugefügt. Die Änderung tritt am 16. Juni 2012 in Kraft. Die Änderung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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