Änderung der Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Libyen
Der Bundesrat hat am 4. März 2011 eine Änderung der Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Libyen beschlossen. Der neue Art. 1 Abs. 1bis tritt am 4. März 2011 in Kraft. Die Änderung ist in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts abrufbar.