Der Bundesrat hat am 3. Februar 2010 Zwangsmassnahmen gegenüber Eritrea beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen (SR 946.231.132.9). Die Schweiz setzt damit Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats um. Die Verordnung tritt am 4. Februar 2010 in Kraft. Art. 3 der Verordnung sieht eine Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor. Die betroffenen Personen, Unternehmen und Organisationen werden im Anhang geführt. Zurzeit sind keine Namen von Personen, Unternehmen oder Organisationen aufgenommen. Die Verordnung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.