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International sanction
2009

Änderung der Anhänge 2 und 3 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 15. Dezember 2009 die Anhänge 2 und 3 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5)  aufdatiert . Die Änderungen treten am 17. Dezember in Kraft. Die Einzelheiten können der Internetseite des SECO entnommen werden.
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