Änderung der Anhänge 2 und 3 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5)
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 15. Dezember 2009 die Anhänge 2 und 3 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5) aufdatiert . Die Änderungen treten am 17. Dezember in Kraft. Die Einzelheiten können der Internetseite des SECO entnommen werden.