Name | CREDONA GmbH in Liquidation |
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Ruling dated | 12.11.2021 |
Details | Die CREDONA GmbH in Liquidation, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne die notwendige Bewilligung bzw. den notwendigen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird die CREDONA GmbH in Liquidation angewiesen, jegliche Tätigkeit als Finanzintermediär im Sinne von Art. 2 Abs. 3 GwG ohne den dazu notwendigen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation in irgendeiner Form zu unterlassen.
Für den Fall der Widerhandlung gegen die Unterlassungsanweisung gemäss Ziff. 3 des Dispositivs wird die CREDONA GmbH in Liquidation auf Art. 48 FINMAG sowie die darin vorgesehene Strafdrohung hingewiesen:
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