Kleinversicherersymposium, 26. April 2026

Addresses and specialist articles
Stefan Walter
2026

Rede von FINMA Direktor Stefan Walter am Kleinversicherersymposium 2026

Sehr geehrte Damen und Herren


Das heutige Symposium für kleine und mittelgrosse Versicherungsunternehmen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen und bedeutenden Treffpunkt entwickelt und findet inzwischen zum vierten Mal statt. Für die FINMA ist dieser Anlass von hoher Relevanz, weil er einen direkten und offenen Dialog mit Ihnen als einem zentralen Teil der Versicherungsbranche ermöglicht. Gerade der persönliche Austausch mit den kleineren und mittelgrossen Marktteilnehmenden ist für eine wirksame, praxisnahe Aufsicht von grundlegender Bedeutung. Herzlichen Dank, dass Sie auch dieses Jahr so zahlreich erschienen sind.


Die Themen, die hier diskutiert werden, gehen weit über einzelne Institute hinaus. Sie betreffen die Stabilität, die Glaubwürdigkeit und die nachhaltige Entwicklung des gesamten Finanzplatzes Schweiz. Die Versicherungsbranche leistet hierzu einen essenziellen Beitrag, und die FINMA ist sich dieser Verantwortung bewusst. Darum setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass Versicherte in der Schweiz auf verlässliche und solide Anbieter zählen können. Die enge Zusammenarbeit und der kontinuierliche Dialog mit den kleineren und mittelgrossen Versicherungsunternehmen sind dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor.


Gerne gehe ich in den nächsten Minuten darauf ein, wo die FINMA heute mit ihrer Aufsichtstätigkeit im Versicherungsbereich steht, und gebe auch einen kurzen Ausblick auf die zentralen Aufsichtsschwerpunkte der Zukunft.


Die FINMA hat sich auch seit unserem letzten Treffen vor einem Jahr konsequent auf ihr Mandat konzentriert und den Fokus auf die Stärkung der Resilienz des Finanzsystems, den Schutz der Kundinnen und Kunden sowie die Wahrung eines integren Geschäftsverhaltens gelegt. Dies geschah in einem zunehmend anspruchsvollen Umfeld, in dem sich finanzielle und nicht-finanzielle Risiken deutlich zugespitzt haben. Mit den erhöhten Belastungsfaktoren auf internationaler Ebene – darunter die anhaltenden Turbulenzen im Nahen Osten, der Krieg in der Ukraine sowie Handelsspannungen mit China – tritt die Rolle der Schweiz als sicherer Hafen immer deutlicher hervor. Trotz all dieser Herausforderungen erwies sich nämlich die Lage der durch die FINMA beaufsichtigten Institute als stabil.


Insbesondere freut es mich, dass die von den Versicherungsunternehmen 2025 eingereichten Berichte zum Schweizer Solvenztest (SST) weitgehend konstante Solvenzkennzahlen zeigen.


Gerade der Schutz der Versicherten liegt mir besonders am Herzen, und ich bin zufrieden, sagen zu können, dass wir im letzten Jahr die Massnahmen zum Kundenschutz an vielen Fronten erfolgreich verstärkt haben.


So sorgte die FINMA bei Krankenzusatzversicherungen auch letztes Jahr dafür, dass nur massvolle Prämienanpassungen vorgenommen wurden, und erreichte in mehreren Fällen Prämiensenkungen. Insbesondere die Mehrleistungen in der Krankenzusatzversicherung waren erneut im Fokus. Anfang 2025 würdigte die FINMA die seit 2020 erzielten Fortschritte bei Transparenz und Preisgestaltung dieser Leistungen. Gleichzeitig machte die FINMA jedoch deutlich, dass Verträge mit Ärztinnen und Ärzten sowie Kliniken zwingend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen müssen. Besonders in den Kantonen Genf und Waadt zeigte sich eine Akzentuierung wesentlicher Umsetzungslücken. Einige Versicherer verweigerten die Erstattung nicht konformer Rechnungen. Im Frühjahr 2025 konnten verschiedene Versicherer mit mehreren Genfer und Waadtländer Kliniken eine Lösung finden. Seither werden die Leistungen in der Krankenzusatzversicherung wieder mehrheitlich übernommen, und ungerechtfertigte Abrechnungen konnten zum Schutz der Versicherten verhindert werden.


Auch bei der Vermittleraufsicht bewirkte die FINMA zahlreiche Verbesserungen zum Kundenschutz. Im Berichtsjahr lehnte die FINMA zahlreiche Gesuche um Registrierung von nicht qualifizierten Vermittlerinnen und Vermittlern ab. 2024 und 2025 nahm die FINMA 1622 externe Hinweise und Beschwerden zu potenziellem Fehlverhalten von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern sowie Versicherungsgesellschaften entgegen. In 271 Fällen eröffnete sie Abklärungen und identifizierte rund 1000 Marktteilnehmende, die über keine Bewilligung oder nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügten. Diese unbewilligten Tätigkeiten waren oft verbunden mit Falschberatungen, Betrug gegenüber Versicherungen oder Kundinnen und Kunden sowie Kaltakquise in der Krankenversicherung. Die FINMA führt derzeit diverse Untersuchungen und Verfahren in besonders gravierenden Fällen.


Neben den einleitend erwähnten internationalen Herausforderungen wurde der Versicherungsmarkt im Jahr 2025 von einem weiteren Grossereignis geprägt. Dabei geht es um Klimarisiken, die auch zunehmend eine Gefahr für die Institute und den Finanzplatz darstellen. Eines der grossen Themen, die im Zentrum des heutigen Nachmittags stehen – mit spannenden Referaten und einer ebenso pointierten Podiumsdiskussion.


Am 28. Mai 2025 wurde das Dorf Blatten im Kanton Wallis von einem schweren Felssturz verschüttet. Neben dem menschlichen Leid führte dies gemäss einer Schätzung zu versicherten Schäden von rund 320 Millionen Franken. Damit war die Schadenbelastung durch Naturereignisse im Jahr 2025 trotz des Ausbleibens von grösseren Hagel- und Hochwasserschäden überdurchschnittlich hoch.


Der Fall Blatten zeigt uns mit voller Härte und unmissverständlich, warum sich Versicherungen mit den Risiken von Klimawandel und Naturveränderungen beschäftigen sollen. Die Antwort ist klar: Diese Risiken führen zu verheerenden und unerwarteten Schäden und bringen finanzielle und andere Risiken mit sich. Die letzten Jahre haben das deutlich gezeigt. In Orten wie Brienz, Kandersteg und Blatten sind Berge ins Rutschen geraten und haben ganze Dörfer bedroht. 2024 gab es schwere Unwetter in der Schweiz. Sie führten zu Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutschen. Häuser und Strassen wurden überflutet, eine Brücke stürzte ein, Stromleitungen wurden zerstört. Die Wissenschaft spricht eine klare Sprache und sagt: Solche Ereignisse können in Zukunft noch häufiger vorkommen. 


Die FINMA sieht Handlungsbedarf, um die Funktionsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes auch gegenüber Klimarisiken sicherzustellen und Finanzmarktkundinnen und -kunden bestmöglich zu schützen. Wir sensibilisieren schon seit längerer Zeit für längerfristige Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel in unserem jährlichen Risikomonitor. Seit 2025 publiziert die FINMA neu einen jährlichen Klimarisikobericht. Damit erfüllt die FINMA ihre Aufgabe aus dem CO₂-Gesetz. Der Bericht zeigt, wie die Klimarisiken bei Schweizer Finanzinstituten aktuell aussehen, wie die Institute damit umgehen und welche Schritte die FINMA selbst ergreift. Auch die FINMA kommt zum Schluss: Die Risiken durch den Klimawandel – sowohl durch Veränderungen in der Wirtschaft als auch durch direkte Folgen wie Naturkatastrophen – werden in Zukunft zunehmen. Die Finanzinstitute arbeiten aktiv daran, diese Risiken in ihr gesamtes Risikomanagement einzubauen.


Unverändert bleibt dabei unser gesetzlicher Auftrag: Die FINMA schützt die Kundinnen und Kunden der Finanzmärkte und trägt zur Stabilität und Funktionsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei. Dieser Auftrag gewinnt gerade im Versicherungsbereich besonderes Gewicht. In einem Land wie der Schweiz ist die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung – sie schafft finanzielle Sicherheit, unterstützt das Gesundheitssystem, schützt Familien und Unternehmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit.


Dabei verfolgt die FINMA über alle Aufsichtskategorien hinweg einen risikobasierten und verhältnismässigen Ansatz. Dieser gilt für global tätige, systemrelevante Unternehmen ebenso wie für Institute, die dem Regime für Kleinversicherer unterstehen. Kleinere Unternehmen mit überschaubaren Geschäftsmodellen und geringeren Risiken sollen von spürbaren Entlastungen profitieren. Im Zuge der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG sind bereits verschiedene Erleichterungen für kleine und mittlere Versicherungsunternehmen umgesetzt worden. So richtet die FINMA Umfang und Erhebungszyklus von Datenerhebungen heute gezielt am jeweiligen Aufsichtsfokus aus. 


Auch bei den aufsichtsrechtlich vorgesehenen, jährlichen Berichterstattungen an die FINMA wird der proportionale Ansatz umgesetzt. Versicherer mit einem tiefen Aufsichtsfokus können die ORSA-Berichterstattungspflicht an die FINMA nun über eine datenbasierte ORSA-Erhebung erfüllen, womit für sie eine umfassende Berichterstattung entfällt. 


Der risikobasierte und proportionale Aufsichtsansatz kommt auch bei Vor-Ort-Kontrollen konsequent zur Anwendung. Während bei grösseren Versicherungsunternehmen Vor-Ort-Kontrollen vermehrt und insbesondere auch präventiv eingesetzt werden, ist dieses Aufsichtsinstrument bei kleinen Versicherungsunternehmen für Fälle vorgesehen, in denen Anzeichen für Schwierigkeiten bestehen. Die FINMA hat 2025 bei Versicherungsunternehmen insgesamt 43 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, wovon 5 Kontrollen auf kleinere Versicherer entfielen.


Nun komme ich zu einem Thema, über das Sie bereits seit Längerem in den Medien lesen konnten. Es geht um das „Too-big-to-fail“-Regulierungspaket. Dieses wurde unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Aufsichtsbehörden sowie der Parlamentarischen Untersuchungskommission aus der Credit-Suisse-Krise erarbeitet und in seinen Grundzügen vom Bundesrat im Juni 2025 vorgestellt.


Eine Kernmassnahme des TBTF Regulierungspakets ist die Stärkung der Frühintervention. Ähnlich wie im Versicherungsaufsichtsgesetz VAG soll auch im Bankengesetz BankG eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, Frühinterventionsmassnahmen bereits im Rahmen der laufenden Aufsicht anzuordnen. Damit soll ein rechtzeitiges und zielgerichtetes Eingreifen der FINMA erleichtert und die Stabilität einer Bank wirksam abgesichert werden.


Das VAG ist jedoch nicht nur in dieser Hinsicht stärker präventiv ausgerichtet und dem jetzigen BankG voraus. In der Versicherungsaufsicht ist die direkte Aufsicht etablierter als in der Bankenaufsicht und Vor-Ort-Kontrollen können bereits jetzt jederzeit und im Hinblick auf alle Institute im Sinne eines risikobasierten und verhältnismässigen Aufsichtsansatzes durchgeführt werden.


Ebenso sind institutsspezifische aufsichtliche Kapitalanforderungen bei Versicherungen seit Langem ein integraler Bestandteil der Solvenzlogik. Demgegenüber sollen im Rahmen der TBTF Reformen für systemrelevante Banken die Säule 2 Eigenmittelzuschläge gezielt gestärkt werden.


Hinzu kommt, dass die FINMA im Versicherungsbereich über weitergehende Kompetenzen hinsichtlich Vorgaben zu Wertberichtigungen und Rückstellungen verfügt als bei Banken. Auch im Bereich der Governance erweist sich das VAG als moderner. So ist etwa die Institutsgewähr im VAG – ebenso wie im Finanzinstitutsgesetz FINIG – gesetzlich verankert, während eine entsprechende Regelung nun erst im Rahmen der TBTF Massnahmen auch im BankG vorgesehen wird.


Diese Beispiele verdeutlichen einerseits den dringenden Reformbedarf der Bankenregulierung, erklären aber auch, wieso Versicherungen von den TBTF Massnahmen nur punktuell betroffen sein werden.


Doch was konkret wird beim TBTF Regime auch für Versicherungen relevant sein? Gerne beantworte ich Ihnen diese Frage wie folgt:


Im Fokus der TBTF Massnahmen stehen klar die Banken, insbesondere die systemrelevanten Banken. Aber bei wenigen Massnahmen gilt der Anwendungsbereich für alle Finanzinstitute und damit auch für Versicherungen. Dies ist beispielsweise bei der vorgesehenen Rotationspflicht für Prüfgesellschaften der Fall. Ebenso bei den vorgesehenen Kompetenzen der FINMA, über abgeschlossene Verfahren oder getroffene Massnahmen zu informieren und bei schweren Verstössen Bussen auszusprechen. Diese Aufsichtsinstrumente gehören international klar zum Standardrepertoire der Finanzmarktaufsicht. Ihre Beschränkung auf einzelne Beaufsichtigte wäre weder sachgerecht noch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung überzeugend vereinbar. 


Noch wichtiger ist dabei, dass die Einführung dieser Elemente bei Versicherern die Integrität des Marktes stärkt. Dies schützt auch die Reputation der grossen Mehrheit der Institute, die sich an die Regeln halten.


Ein weiteres zentrales Element des TBTF-Pakets ist das Verantwortlichkeitsregime. Dieses würde für alle Banken gelten, aber mit einer hochproportionalen Umsetzung in der Praxis. Der Bundesrat hat auf eine Ausdehnung auf Versicherer verzichtet. Die konkrete Festlegung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten ist jedoch für alle Organisationen zentral, insbesondere auch für Versicherer.  Schwächen in Risikokultur und Governance liegen im Kern der meisten Probleme, die wir in der Aufsicht bei Finanzinstituten finden, egal ob Bank, Versicherer oder Asset Manager. 


Vor diesem Hintergrund steht die Aufsichtsarbeit im Versicherungsbereich weiterhin klar für Kontinuität. Sie baut auf bewährten Strukturen, einem laufenden fachlichen Austausch und einer engen Zusammenarbeit zwischen Aufsicht und Beaufsichtigten auf. Die bestehenden Instrumente haben sich grösstenteils bewährt und werden konsequent risikobasiert und proportional weitergeführt. Gerade diese Verlässlichkeit und Stabilität sind entscheidend für eine wirksame und vorausschauende Aufsicht. 


Wo neue Instrumente gefordert sind, konzentrieren sich diese gezielt auf Kompetenzen, die präventiv wirken und nur jene Institute betreffen, die sich nicht an die Regeln halten. Dadurch werden die Reputation und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Finanzplatzes gestärkt.


Was unsere Prioritäten für die Aufsicht betrifft, werden wir unsere Aufsichtspraktiken weiter stärken, um bei aufkommenden Problemen frühzeitig intervenieren und rasch wieder einen aufsichtsrechtlich korrekten Zustand mit so wenig Aufwand wie möglich herstellen zu können. Dabei stützen wir uns gezielt auf die unterstützenden Fach- und Geschäftsbereiche wie das Integrierte Risikomanagement oder das Enforcement. Auch unter unserer neuen Organisationsstruktur bleiben die Aufsichtsbereiche die Ansprechpartner für die Institute. 


Unsere Vor-Ort-Kontrollen haben gezeigt, wie wichtig eine gute Governance ist – entsprechend werden wir auch hier weiterhin einen klaren Schwerpunkt setzen. Gleichzeitig bleibt der Kundenschutz höchste Priorität für die FINMA – wie wir gleich im Referat von Markus Geissbühler hören werden. Und wir treiben die Digitalisierung der Behörde weiter voran, denn sie bleibt ein zentrales strategisches Anliegen. Insbesondere bei der Aufsicht über eine grosse Zahl von Beaufsichtigten sind verlässliche Hilfsmittel erforderlich, um umfangreiche Datenmengen und unterschiedliche Informationen wirksam zu bewältigen und unsere Aufsicht effizient und proportional zu gestalten.


Geschätzte Damen und Herren. Nun wünsche ich Ihnen ein Symposium mit interessanten Diskussionen und wertvollen Begegnungen. Der Austausch zu relevanten Themen und die Möglichkeit zur Vernetzung stehen im Zentrum dieses Tages. Wir freuen uns, diesen Anlass gemeinsam mit Ihnen zu gestalten.


Unser Dank gilt allen Referentinnen und Referenten für ihren Einsatz sowie Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank.

Rede von FINMA Direktor Stefan Walter am Kleinversicherersymposium 2026

Kleinversicherersymposium, 26. April 2026, Stefan Walter, Direktor der FINMA

Updated: 24.04.2026 Size: 0.45  MB
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