2025-42

← Back to overview page

Party A (natürliche Person), X (Einzelunternehmen), Y (ausländische Gesellschaft) sowie Z GmbH
Area Unauthorised financial services providers
Topic Unauthorised acceptance of public deposits
Summary

A ist Inhaber des Einzelunternehmens X und der ausländischen Gesellschaft Y sowie das einzige Organ der Z GmbH. X und Y boten der Öffentlichkeit «Vermögensverwaltungsverträge» an, im Rahmen derer sie die Gelder der Kundinnen und Kunden auf ihren eigenen Bankkonten entgegennahmen und dabei jährliche Zinsen von 24 % bis 72 % versprachen. Die Gelder wurden angeblich auf dem Forex-Markt angelegt. Zu einem bestimmten Zeitpunkt übernahm Z die Verträge und wandelte sie in Obligationen um, wobei die Zinsbedingungen unverändert blieben. Im Rahmen dieser Tätigkeit gingen die von den Kundinnen und Kunden angelegten Gelder grösstenteils verloren. Mehr als 20 Personen überwiesen Gelder, und die Rechtseinheiten warben über Vermittler sowie über ihre eigene Website für ihr Angebot. Dadurch nahmen A, X, Y und Z GmbH als Gruppe gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegen, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung zu verfügen (Art. 1 Abs. 2 BankG). Im Laufe des Verfahrens wurde der Konkurs über die Z GmbH eröffnet und diese wurde in der Folge aus dem Handelsregister gelöscht.

Measures

Feststellung gegen A (Art. 32 Abs. 1 FINMAG) und Publikation der Unterlassungsanweisung gegen A, X und Y für die Dauer von drei Jahren (Art. 34 FINMAG)

Legal force

nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-6067/2025

Communication -
Date of decision 24.06.2025
Backgroundimage