2025-18

← Back to overview page

Party Versicherungsvermittler A (natürliche Person) und X (juristische Person)
Area Licence holders
Topic Other
Summary

A reichte für sich selbst und für seine Gesellschaft X zwei Gesuche um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler ein, in denen A erklärte, in den letzten zehn Jahren nicht Gegenstand einer strafrechtlichen Verurteilung gewesen zu sein. Die von der FINMA in diesem Zusammenhang durchgeführten Abklärungen ergaben, dass A weniger als zehn Jahre zuvor strafrechtlich verurteilt worden war, weil er mehrfach die Unterschrift von Kunden gefälscht und in ihrem Namen ohne ihre Zustimmung Versicherungsverträge abgeschlossen bzw. zur Kündigung von Versicherungsverträgen von Kunden die Unterschrift von Versicherungsvertretern gefälscht hatte (insb. Art. 146 Abs. 1 und Art. 251 Ziff. 1 StGB). Die FINMA erachtete diese strafbaren Handlungen als mit der Versicherungsvermittlungstätigkeit unvereinbar und befand angesichts der Schwere dieser direkt im Rahmen der Versicherungsvermittlungstätigkeit begangenen Straftaten, dass A keinen guten Ruf genoss (Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG i.V.m. Art. 187 Abs. 2 Bst. a AVO). Ausserdem gab die FINMA angesichts der Art dieser Straftaten sowie der schweren, wiederholten und bewussten Verstösse von A gegen die Meldepflicht im Sinne von Art. 29 Abs. 1 FINMAG, die er im Rahmen seiner Registrierungsgesuche beging, eine negative Prognose hinsichtlich seiner Gewähr für die Erfüllung der Pflichten nach VAG ab. Da A die Registrierungsvoraussetzungen nach Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG nicht erfüllte, wurden sein Gesuch um Eintragung und jenes von X abgewiesen.

Measures

Abweisung der Gesuche um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler Ers(Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG i.V.m. Art. 187 Abs. 2 Bst. a AVO)

Legal force

Die Verfügung ist rechtskräftig, nachdem auf eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten wurde.

Communication -
Date of decision 17.06.2025
Backgroundimage