| Party | Bank X |
|---|---|
| Area | Licence holders |
| Topic | Violation of duties under antimoney laundering law |
| Summary | Die Bank X verletzte sowohl bei der Eröffnung als auch während des Verlaufs einer Geschäftsbeziehung mit einem in Deutschland domizilierten Private-Banking-Kunden ihre Sorgfaltspflichten in schwerer Weise. Die Überprüfung und Dokumentation von kundenbezogenen Informationen (z. B. KYC-Formular) erfolgten nicht oder nur summarisch, sodass sie keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Situation des Kunden ermöglichten. Entgegen dem deklarierten Zweck der Geschäftsbeziehung (privater Vermögensaufbau) wurden die Konten für zahlreiche Durchlauftransaktionen verwendet. Abklärungen der Bank zu Transaktionen mit erhöhten Risiken erwiesen sich als oberflächlich und unkritisch. Die von der Bank erstattete erste MROS-Meldung erfolgte angesichts der Häufung schwerer Verdachtsmomente rund ein Jahr zu spät. Stichprobenkontrollen offenbarten zudem Mängel in den KYC-Unterlagen und in der Überwachung weiterer Geschäftsbeziehungen. Trotz erstellter Aufsichtsrechtsverstösse nahm die Bank im Wesentlichen eine passive Haltung ein und unterliess es, aus eigener Initiative effektive Korrekturmassnahmen zu ergreifen. |
| Measures | Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands (Art. 31 FINMAG), Einziehung in der Höhe von rund CHF 21'000.– (Art. 35 FINMAG). |
| Legal force | nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-5010/2025 |
| Communication | - |
| Date of decision | 04.06.2025 |