2024-30

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Party X AG in Liq., natürliche Person A
Area Unauthorised financial services providers
Topic Unauthorised securities dealing operations
Summary Die X AG verkaufte Aktien der ausländischen Y S.A. ("Y-Aktien") an über 50 private Investoren und nahm dabei Gelder im Betrag von rund EUR 1 Mio. entgegen. Die X AG setzte dabei Vermittler (Käufe von Leads, Cold Calls) und ihre Webseite (mit z.T. falschen Angaben) ein. Die Aktienverkäufe waren die einzige relevante Tätigkeit der X AG und A war deren einziges Organ. Die Y-Aktien mit einem Nennwert im zweistelligen Millionenbereich waren kurz vor den Verkäufen durch ein nicht nachvollziehbares Konstrukt an Verträgen (insb. Aktienzeichnung mit anschliessender Rück- und Weiterübertragung), an welchen jeweils A und Nahestehende beteiligt waren, neu geschaffen und mehrheitlich an die X AG übertragen worden. Die X AG hat damit ohne Bewilligung gewerbsmässig den Effektenhandel betrieben und damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen (Finanzinstitutsgesetz) schwer verletzt. A war hauptverantwortlich für die schwere Verletzung von Aufsichtsrecht.
Measures Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation von Unterlassungsanweisungen gegen A für die Dauer von fünf Jahren (Art. 34 FINMAG); Gewinneinziehung (Art. 35 FINMAG) von knapp CHF 1 Mio. gegenüber A
Legal force nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer 5507/2024
Communication -
Date of decision 02.07.2024
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