Party | Versicherung X AG |
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Area | Licence holders |
Topic | Other |
Summary | Die Versicherung X hat bei der FINMA ein Gesuch um Erteilung einer Ausnahme von dem im Bereich der Lebensversicherungen geltenden Bruttoprinzip (Art. 59 AVO) eingereicht. Die Gesuchstellerin unterliess es dabei jedoch grundsätzlich mit ihrer Argumentation aufzuzeigen, inwiefern es sich bei ihr um einen Einzelfall bzw. um eine Ausnahmesituation handelt, welche die Anwendbarkeit einer Ausnahme zu begründen vermag. Des Weiteren konnte das Versicherungsunternehmen X nicht rechtsgenügend nachweisen, dass der Schutz der Versicherten bei einer Gewährung der Ausnahme den gesetzlichen Anforderungen entsprechend sichergestellt ist. |
Measures | Abweisung des Gesuchs um Erteilung einer Ausnahme vom Bruttoprinzip i.S.v. Art. 59 AVO |
Legal force | Abweisung des Gesuchs um Erteilung einer Ausnahme vom Bruttoprinzip i.S.v. Art. 59 AVO |
Communication | - |
Date of decision | 22.03.2024 |