Party | Natürliche Personen A, B und C; X AG |
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Area | Unauthorised financial services providers |
Topic | Unauthorised securities dealing operations |
Summary | Die Gründer- bzw. Hauptaktionäre A, B und C verkauften von ihnen gehaltene Aktien der X. AG in Form von Durchlauftransaktionen zum in der Regel 100-fachen des Nennwerts an die dazwischengeschaltete X AG. Die X AG verkaufte die "eigenen" Aktien zeitgleich an die Kaufinteressenten weiter und erzielte so einen Erlös von rund CHF 12.6 Mio. Rund 62% der von der X AG vereinnahmten Aktienverkaufserlöse wurden für Aktieneinkäufe und Zahlungen an Vermittler aufgewendet. Dabei war C zugleich Alleinaktionär der mit Abstand bedeutendsten Vermittlerin. Zudem platzierten A, B und C einen Teil ihrer Aktien bei Dritten, indem sie Tauschgeschäfte abschlossen. Dabei veräusserten B und C weitere Aktien auch direkt durch den Abschluss von Kaufverträgen. Indem A, B und C unter Einsatz von Vermittlern über die dazwischengeschaltete X AG sowie auch direkt bei über hundert Personen Aktien platzierten, übten sie zusammen als Gruppe jahrelang eine Emissionshaustätigkeit aus, ohne über die erforderliche Bewilligung zu verfügen. |
Measures | Liquidation der X AG (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 66 FINIG); Publikation von Unterlassungsanweisungen gegen A, B und C für die Dauer von fünf Jahren (Art. 34 FINMAG) |
Legal force | Drei gegen die Verfügung erhobenen Beschwerden wurden vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen; siehe Urteil https://bvger.weblaw.ch/cache?guiLanguage=de&q=B-344%2F2024&id=32702df1-888f-486b-8aa4-2071ba5b4a85&sort-field=relevance&sort-direction=relevance, Urteil https://bvger.weblaw.ch/cache?guiLanguage=de&q=B-350%2F2024&id=f61d37f8-2900-4390-9a86-3509eac8639e&sort-field=relevance&sort-direction=relevance und Urteil https://bvger.weblaw.ch/cache?guiLanguage=de&q=B-361%2F2024&id=aa443b5f-b113-4387-b574-375a9939cd0e&sort-field=relevance&sort-direction=relevance, alle vom 17.10.2024 (nicht rechtskräftig, Beschwerdeverfahren 2C_597/2024, 2C_593/2024, 2C_596/2024). Beschwerdeverfahren BVGer B-344/2024, B-350/2024 und B-361/2024 |
Communication | - |
Date of decision | 21.11.2023 |