Party | X AG (in Liquidation), natürliche Personen A und B |
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Area | Unauthorised financial services providers |
Topic | Unauthorised securities dealing operations |
Summary | Die X AG verkaufte von 2018 bis 2019 unter Zuhilfenahme von Vertriebspartnern auf dem Primärmarkt für mindestens EUR 1,24 Mio. Aktien einer Drittgesellschaft, welche sie zuvor von einer weiteren Drittgesellschaft übernommen hatte, an mindestens 47 Anleger. Dabei bestanden zwischen der Emittentin und der letztgenannten Drittgesellschaft personelle, finanzielle und organisatorische Verflechtungen, weshalb der Aktienübertragung zwischen diesen Gesellschaften keine reale wirtschaftliche Bedeutung zukam. Die X AG verkaufte die zuvor zu einem Stückpreis von EUR 1.- übernommenen Aktien zu einem Stückpreis zwischen EUR 3.- und EUR 5.40.- an Anleger. Die FINMA stellte fest, dass die X AG ohne Bewilligung gewerbsmässig den Effektenhandel (Emissionshaustätigkeit) betrieben und damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen (Börsengesetz) schwer verletzt hatte (Art. 10 Abs. 1 aBEHG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 aBEHV). Als Folge davon wurde die X AG in Liquidation gesetzt. Da die Gesellschaft überschuldet war, erfolgte die Liquidation auf dem Weg des Konkurses. Darüber hinaus stellte die FINMA fest, dass die natürliche Person A (einziger Verwaltungsrat der X AG) und die natürliche Person B (Mehrheitsaktionär und faktisches Organ der X AG) aufgrund ihres massgeblichen Beitrages an der unerlaubten Tätigkeit ebenfalls aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt hatten. |
Measures | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffnung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 66 FINIG und Art. 67 FINIG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Unterlassungsanweisung gegen A und B und Publikation derselben für die Dauer von einem Jahr bzw. drei Jahren (Art. 34 FINMAG) |
Legal force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date of decision | 11.05.2021 |