2021-08

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Party Finanzgruppe und Banken X
Area Licence holders
Topic Violation of duties under anti­money laundering law
Summary

Im Zusammenhang mit zwei Krediten von insgesamt ca. USD 1 Mrd. mit Staatsgarantie an zwei staatliche Gesellschaften eines afrikanischen Staates für den Schutz der Küstengewässer bzw. den Aufbau einer Thunfisch-Fangflotte, welche die Finanzgruppe X über ihre UK-Einheiten gewährt hatte, stellte die FINMA auf Gruppenstufe schwere Mängel hinsichtlich der Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement sowie hinsichtlich des IKS fest. Die FINMA stellte zudem fest, dass die Bank im Zusammenhang mit einer Zahlung an Berater die geldwäschereirechtliche Meldepflicht verletzte. Statt die Beziehung bereits im 2016 an die MROS zu melden, wurde das Konto saldiert und die beteiligten Personen intern als unerwünschte Kunden klassifiziert. Eine Meldung erfolgte erst nach Publikation einer Anklage des US-amerikanisches Justizdepartements betreffend die betroffenen Geschäfte im Jahr 2019. Die FINMA sah die bankengesetzlichen Anforderungen an eine angemessene Verwaltungsorganisation (Art. 3 Abs. 2 Bst. a BankG, Art. 3f Abs. 2 BankG) sowie die Meldepflicht nach Art. 9 GwG in schwerer Weise verletzt.

Measures

Organisatorische Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes (Art. 31 FINMAG), Einsetzung Prüfbeauftragte (Art. 24a FINMAG), Feststellung (Art. 32 FINMAG).

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication Medienmitteilung der FINMA vom 19.10.2021
Date of decision 17.09.2021
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