2020-13

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Party Selbstregulierungsorganisation X
Area Licence holders
Topic Violation of duties under anti­money laundering law
Summary

Die SRO X hat den Umgang mit Interessenkonflikten resp. den Prozess zur Sicherstellung der Umsetzung von Ausstandspflichten nur sehr rudimentär bzw. auf das Minimum bedacht reglementiert und vor allem mangelhaft umgesetzt. Dies betrifft das Verhältnis innerhalb der SRO selber als auch zwischen der SRO und den SRO-Mitgliedern. Die Organisation an sich förderte das Vorliegen von (potentiellen) Interessenkonflikten. Dieser Situation wurde seitens des obersten Leitungsorgans zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obschon sie einer engen und kritischen Überwachung bedurft hätte. Zusätzlich bestanden Mängel in der Dokumentation der Beschlüsse des obersten Leitungsorgans. Die verschiedenen Verstösse und Unterlassungen stellen in ihrer Gesamtheit eine schwere Verletzung von Aufsichtsrecht, namentlich der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit (Art. 24 Abs. 1 Bst. c GwG), dar. Weil die SRO bereits vor dem Erlass der Verfügung selber angemessene Massnahmen ergriffen hatte, konnte die FINMA von weiteren Massnahmen absehen.

Measures

Feststellung (Art. 32 FINMAG)

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date of decision 18.12.2020
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