Party | Versicherung X |
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Area | Licence holders |
Topic | Other |
Summary | Die Versicherung X hat bei der FINMA ein Gesuch um Erteilung einer unbefristeten Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 13 Abs. 3 AVO eingereicht. Praxisgemäss erteilt die FINMA jedoch nur zeitlich beschränkte Ausnahmen vom Verbot der Doppelfunktion. Die Gesuchstellerin unterliess es zudem grundsätzlich, mit ihrer Argumentation aufzuzeigen, inwiefern es sich bei ihr um einen Einzelfall bzw. um eine Ausnahmesituation handelt, welche die Anwendbarkeit von Art. 13 Abs. 3 AVO zu begründen vermag. Aus diesen Gründen wurde das Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Verbot der Doppelfunktion abgewiesen. |
Measures | Abweisung des Gesuchs um Erteilung einer Ausnahmebewilligung |
Legal force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date of decision | 11.07.2018 |